Eine nette Anekdote, die zur gegenwärtigen Urheberrechtsdebatte passt, durfte ich gestern in der Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig direkt miterleben. Teil der Ausstellung Opening Spaces for Action im Rahmen des großangelegten Projekts Cage100 zum Jubiläum des amerikanischen Ausnahmekünstlers ist eine Installation des Franzosen Philippe Parreno mit dem Titel „El Sueno de Una Cosa“. Dabei wird alle 4,33 Minuten ein Video, norwegische Landschaften zeigend, auf sieben weiße Leinwände projiziert. Diese Tafeln haben die gleichen Maße wie Robert Rauschenbergs – ein Freund von John Cage – White Paintings von 1951. Nun hat man diese unschuldig monochromen Dinger nicht etwa bei Boesner eingekauft, oder falls da nicht die richtigen Abmessungen erhältlich sind, bei einem Handwerker anfertigen lassen. Franciska Zolyom, Direktorin der GfZK erzählte, dass ein Student der Hochschule für Grafik und Buchkunst diese weißen Gemälde nachempfunden hat. Zuvor wurde die Erlaubnis des Guggenheim Museum New York eingeholt, wo sich die Originale von Rauschenberg befinden. Nach der Ausstellung muss die Vernichtung dieser Repliken nachgewiesen werden. Nun frage ich mich besorgt, ob man denn das Zeitintervall 4‚33“ ohne Genehmigung der Erben von Cage benutzen darf. Was ist mit Popsongs, die diese Länge haben? Müssen dafür Tantiemen bezahlt werden?
- Ein privates Blog von Jens Kassner zu Kunst, Literatur, Politik, Alltag und anderen Themen
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Die müssen nach dem Anhören geöscht werden. Aber eine ganze Menge davon möchte ich gar nicht hören:
http://www.discogs.com/search?q=4%3A33&btn=&type=all
GvH