Mein nicht durchweg gefestigter Glaube an den Rechtsstaat hat etwas Auftrieb bekommen, seit ich in der vorigen Woche ein Urteil des Amtsgerichtes Leipzig zugeschickt bekam, in welchem die Rechtmößigkeit meiner Klage bestätigt wird. Ich bin nämlich der Meinung, dass man für bestellte und pünktlich abgelieferte Zeitschriftenartikel das volle Honorar bekommen sollte. Da Jonas Plöttner, Chef des gleichnamigen Verlages, das nicht so sah und für meine Beiträge zur Zeitschrift Kunststoff gar nicht oder nur prozentual bezahlen wollte, war der Gang vor Gericht leider nötig. Wie der Richter in einer Nebenbemerkung äußerte, bin ich nicht der einzige, der sich die Geschäftspraktiken dieses Verlages nicht einfach so gefallen lässt, auch wenn es nicht um riesige Beträge geht.
Nun steht sicherlich noch die Frage im Raum, warum ich das auch noch öffentlich machen muss, wenn ich doch schon Recht bekommen habe. Die Zeitschrift ist nach halbjähriger Pause wieder aufgelegt worden, und zweifellos gibt es neue Autoren, die an die Seriosität des Unternehmens glauben. Sie sollten wissen, dass eine vertragliche Absicherung vor jeder, auch noch so bescheidenen, Zuarbeit sehr sinnvoll ist.
Sehr geehrter Dr. Kassner,
mich würde interessierten, wer die anderen sind, die sich die Geschäftspraktiken des Plöttner-Verlages nicht gefallen lassen. Vielleicht könnten Sie mir auch das Urteil überlassen oder das Aktenzeichen mitteilen. Danke. Herzlich, Hans Waal